Persönliche Schutzausrüstung
am Schweißarbeitsplatz
Eine persönliche Schutzausrüstung besteht aus personengetragenen Schutzvorrichtungen – Gehörschutz, Schutzbrillen oder Arbeitsbekleidung, aber auch belüftete Schweißhelme. Sie verfügen über ein Belüftungsfiltergerät, das in der Regel am Rücken platziert ist. Über einen Belüftungsschlauch wird gefilterte Luft direkt in den Schweißhelm geleitet.
Die Aufgabe der persönlichen Schutzausrüstung ist es nicht, Schweißrauchemissionen zu erfassen und zu filtrieren, sondern den Schweißer davor zu schützen. Die Schutzwirkung ist somit auf den Schweißer und auf die Dauer der Nutzung des belüfteten Schweißhelmes beschränkt.
Die Schweißrauchemissionen verteilen sich – wenn nicht weitere Schutzmaßnahmen eingesetzt werden – ungehindert im Arbeitsbereich und in der Halle. Wird die persönliche Schutzausrüstung abgenommen ist kein Schutz mehr vor diffusen Emissionen gegeben.