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Gefahr für die Arbeitskraft –
darum ist Schweißrauch gefährlich

Die Gefahren durch Schweißrauch ergeben sich zum einen aus den unterschiedlichen Inhaltsstoffen des Emissionsgemisches und zum anderen aufgrund der Feinheit der Emissionen.

Generell gilt: Schweißrauch ist ein Gefahrenstoff.
Daher besteht eine gesetzliche Pflicht zur Evaluierung der Gefahren durch Schweißrauch und dem Setzen von geeigneten Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskraft.

Abhängig vom Schweißverfahren, dem Schweißwerkstoff und den Schweißzusätzen entstehen unterschiedliche Arten von Schweißrauch. Sie unterscheiden sich stark in ihren Eigenschaften. Deswegen kategorisiert man den Schweißrauch anhand seiner Auswirkung auf den Menschen in atemwegsbelastenden, toxischen und krebserregenden Schweißrauch.

  • Atemwegs- und lungenbelastender Schweißrauch
    Dieser Schweißrauch entsteht meist bei der Bearbeitung von metallischen Werkstoffen ohne Legierungen, beispielsweise beim Schweißen von Eisen, Stahl, Magnesium oder Aluminium. Bei diesen Verfahren enthält der freigesetzte Schweißrauch Metalloxyde wie Eisenoxyd oder Aluminiumoxyd. Die Gefährdung ergibt sich durch die Menge an Rauch, der freigesetzt wird und aufgrund der Größe seiner Feinstaubpartikel. Die Belastung führt zu Beeinträchtigungen der Atemwege. Die Folgen sind Atemwegserkrankungen wie beispielsweise Bronchitis, eine Verengung der Atemwege, Siderose (Eisenspeicherkrankheit) oder fibrogene Reaktionen (Bindegewebsvermehrung).
  • toxischer Schweißrauch
    Von toxischem Schweißrauch wird dann gesprochen, wenn aufgrund der Überschreitung einer bestimmten Dosis eine Vergiftung eintritt. Als toxisch werden beispielsweise Gase wie Kohlenmonoxid, Stickoxide, Ozon aber auch Oxide von Kupfer, Blei oder Zink eingestuft. Die giftige Wirkung hängt von der Konzentrationsmenge ab – eine geringe Konzentration kann leichte Vergiftungen oder gesundheitliche Störungen verursachen, eine hohe Konzentration kann lebensgefährlich sein.
  • krebserregender bzw. kanzerogener Schweißrauch
    Für krebserregende Stoffe gibt es keinen Schwellenwert, ab der eine Schädigung eintritt. Man geht davon aus, dass selbst geringe Mengen zu einer schwerwiegenden Gefährdung beitragen. Für Schweißrauch dieser Kategorie gelten daher besondere Vorschriften. Zu den krebserregenden Stoffen zählen beispielsweise Chrom(VI)-Verbindungen, Nickeloxide oder Kobaltoxyd. Sie entstehen insbesondere beim Schweißen von legierten Stählen (z. B. chrom- und nickelhaltigen Stahl).

So fein ist Schweißrauch

Die Größe der Schweißrauchpartikel haben eine unterschiedliche Auswirkung auf den menschlichen Körper. Je kleiner die Partikel sind, desto tiefer können sie in die menschlichen Atemwege eindringen. Eine weitere Möglichkeit ist es, den Schweißrauch anhand seiner Größe zu unterscheiden:

  •  
  • lungengängige Partikel
    Partikel von circa 2,5 Mikrometer Größe dringen bis in die Lunge vor
  • alveolengängige Partikel
    Partikel von circa 1 Mikrometer dringen bis in die Verästelungen der Lunge vor
  • ultrafeine Partikel
    Partikel, die kleines sind als 0,1 Mikrometer, können von den Atemorganen nicht mehr zurückgehalten werden und gelangen bis ins Blut

Der Einfluss des
Schweißverfahrens
auf die Freisetzung von
Schweißrauch

Das verwendete Schweißverfahren und die verwendeten Werkstoffe haben neben den Zusatzstoffen direkten Einfluss darauf, welche Art von Schweißrauch entsteht.

Die folgende Auflistung gibt einen kompakten Überblick über die häufigsten Schweißverfahren und die damit einhergehende Zusammensetzung des Schweißrauchs.

Schweißverfahren Schweißrauchmenge Emissionsrate [mg/s]
Gasschweißen, Rührreibschweißen, WIG, Unterpulverschweißen, Widerstandspunktschweißen gering < 1
Laserstrahlschweißen ohne Zusatzwerkstoff gering 1 bis 2
MIG/MAG (energieoptimiertes Schutzgasschweißen) mittel 1 bis 4
MIG (allgemein) mittel 2 bis 8
Lichtbogenhandschweißen hoch 2 bis 22
MAG (Massivdraht), Fülldrahtschweißen mit Schutzgas, Laserstrahlschweißen mit Zusatzwerkstoff hoch 6 bis 25
MAG (Fülldraht), Fülldrahtschweißen ohne Schutzgas,
autogenes Brennschneiden, Lichtbogenspritzen
sehr hoch > 25

Quelle: DGUV

Vorschriften und 
gesetzliche Grundlagen 

Für das Schweißen wurden im Laufe der Jahre zahlreiche Grenzwerte erlassen. Je nach Land und Art des zugrundeliegenden Leitstoffes variieren die Grenzwerte stark. Dabei geht der Gesetzgeber insbesondere auf das Gesundheitsrisiko ein und unterscheidet je nach Land in Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW), technische Richtkonzentrationen (TRK) oder Akzeptanz- und Toleranzkonzentration.

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die häufigsten, schweißtechnisch-relevanten Grenzwerte.

Grenzwert Kategorie Deutschland Österreich
allgemeiner Staubgrenzwert AGW 1,25 mg/m³(A) 5 mg/m³ (A)
Schweißrauch AGW 1,25 mg/m³ (A) 5 mg/m³ (A)
Chrom(VI)-Verbindungen TRK, Akz., Tol. 0,001 mg/m³ (E) 0,01 mg/m³ (E)
Cobalt und krebserzeugende Cobaltverbindungen (Cobalt(II)-
oxid (CoO))
TRK, Akz., Tol. 0,0005 mg/m³ (A)  0,1 mg/m³ (E)
krebserzeugende Nickelverbindungen (Nickel(II)- oxid (NiO)) TRK, Akz., Tol. 0,006 mg/m³ (A) 0,05 mg/m³ (E)
Mangan und seine anorganischen Verbindungen (zum
Beispiel MnO, Mn3O4)
AGW 0,02 mg/m³ (A) 0,05 mg/m³ (A)
Stickstoff(II)-oxid (NO) AGW 0,5 ppm 
0,95 mg/m³ 
0,5 ppm 
0,96 mg/m³ 
Fluoride (Natriumfluorid (NaF), Calciumfluorid (CaF2),
Natriumcalciumfluorid (NaCaF3))
AGW 1 mg/m³ (E) 2,5 mg/m³ (E)
Kohlenstoffmonoxid AGW 30 ppm 
35 mg/m³ 
20 ppm
23 mg/m³ 


E ...  einatembare Fraktion
A... alveolengängige Fraktion

Reduktion der 
Gefahrenquellen

Für schweißtechnische Arbeiten an metallischen Werkstoffen ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Sie hat vor Aufnahme der Schweißarbeiten zu erfolgen, die Ergebnisse der Erhebung sind zu beurteilen und zu dokumentieren. Das beinhaltet auch geeignete Schutzmaßnahmen zur Vermeidung oder Reduktion der Gefährdung durch den Schweißrauch.

Bei der Beurteilung ist folgende Rangfolge heranzuziehen:

  • Substitution
    Tausch des Schweißverfahrens gegen ein anderes, emissionsärmeres Verfahren, wenn die Möglichkeit besteht, verschiedene Schweißverfahren einzusetzen
  • lüftungstechnische Schutzmaßnahmen
    Schutzmaßnahmen wie das Absaugen und Abscheiden der Schweißrauchemissionen durch Absaug- und Filteranlagen oder das Bereitstellen von raumlufttechnischen Lösungen
  • organisatorische Schutzmaßnahmen
    Unterweisung der Beschäftigten zur allgemeinen, arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • individuelle Schutzmaßnahmen
    persönliche Schutzausrüstungen wie das Tragen von Atemschutz oder der Einsatz von belüfteten Schweißhelmen

SCHWEISSRAUCHABSAUGUNGEN
MIT RAUMLUFTTECHNIK
(Belüftung, Entlüftung, Hallenluftreinigung)

Schweißrauchemissionen belasten nicht nur direkt den Arbeitsplatz, sondern die gesamte Halle. Eine vollständige Erfassung des Schweißrauches durch die zuvor genannten Erfassungsarten ist in der Regel nicht möglich. Das Ergebnis sind Feinstaub und Rauch, die sich in der Halle verteilen und ablagern. Um angrenzende Arbeitsbereiche in der Halle vor Schweißrauchemissionen vollständig zu schützen, ist eine zusätzliche, raumlufttechnische Lösung notwendig. Dabei wird die Halle mit einer Be- und Entlüftung ausgestattet und der Fokus verstärkt auf den Mitarbeiterschutz und die Behandlung der Prozesswärme gelegt.

Im idealen Fall handelt es sich dabei um ein zukunftssicheres Hallenluftreinigungssystem. Es sorgt für die Einhaltung der Grenzwerte am Arbeitsplatz und in der gesamten Halle. Es beseitigt Emissionen und bringt frische, saubere Luft in den Arbeitsbereich ein. 

Entscheidend ist, die frische Luft zugfrei im Bodenbereich einzubringen, ohne dass sie sich mit der verunreinigten Hallenluft vermischt. Nur so sorgt die Frischluft dafür, dass die Schweißrauchemissionen mitsamt der verunreinigten Hallenluft zur Hallendecke verdrängt werden. Dort können die Emissionen gemeinsam mit der Prozessabwärme aus der Halle abgeführt werden. Zentrale Filtereinheiten sorgen für eine hochgradige Abscheidung der Schweißrauchemissionen, sodass die mitgeführte Abwärme mit einem hohen Wirkungsgrad rückgewonnen und für die Erwärmung der Frischluft genutzt werden kann.

Erfahrungen und Wirkung der
Raumlufttechnik (Belüftung, Entlüftung, Hallenluftreinigung)

Eine moderne Hallenluftreinigung in der Schweißhalle 

  • verdrängt Schweißrauchemissionen aus dem Arbeitsbereich
  • beseitigt Schweißrauchemissionen aus der Halle und verhindert so ein Übertragen der Emissionen in benachbarte Bereiche der Halle
  • übernimmt die Emissionserfassung sowie die Belüftung und Entlüftung in der gesamten Halle
  • ermöglicht die Rückgewinnung der Prozessabwärme sowie die Beheizung und auch Kühlung der gesamten Halle.

Die Absaug-, Filter- und Lufttechnik und die dafür notwendige Luftleistung der werden individuell an die jeweiligen Anforderungen angepasst.

Mehr Informationen zum
Kappa A.I.R.TM HALLENLUFTREINIGUNGSSYSTEM

Persönliche Schutzausrüstung
am Schweißarbeitsplatz

Eine persönliche Schutzausrüstung besteht aus personengetragenen Schutzvorrichtungen – Gehörschutz, Schutzbrillen oder Arbeitsbekleidung, aber auch belüftete Schweißhelme. Sie verfügen über ein Belüftungsfiltergerät, das in der Regel am Rücken platziert ist. Über einen Belüftungsschlauch wird gefilterte Luft direkt in den Schweißhelm geleitet.

Die Aufgabe der persönlichen Schutzausrüstung ist es nicht, Schweißrauchemissionen zu erfassen und zu filtrieren, sondern den Schweißer davor zu schützen. Die Schutzwirkung ist somit auf den Schweißer und auf die Dauer der Nutzung des belüfteten Schweißhelmes beschränkt.

Die Schweißrauchemissionen verteilen sich – wenn nicht weitere Schutzmaßnahmen eingesetzt werden – ungehindert im Arbeitsbereich und in der Halle. Wird die persönliche Schutzausrüstung abgenommen ist kein Schutz mehr vor diffusen Emissionen gegeben.

PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG


Erfahrungen und Wirkung der
persönlichen Schutzausrüstung
am Schweißarbeitsplatz

  • Belüftete Schweißhelme werden meist ergänzend zu anderen Schutzmaßnahmen eingesetzt, um Schweißer möglichst umfassend zu schützen.
  • Belüftete Schweißhelme sind vor allem dann sinnvoll, wenn ein ausreichender oder gewünschter Schutz durch alternative Lösungen nicht erzielt werden kann. Das ist beispielsweise beim Schweißen in Kesseln der Fall.

Filtertechnik – Schweißrauch
hochwirksam und energieeffizient abscheiden

Die Filtertechnik und Abluftreinigung ist für eine optimale Funktion und Wirtschaftlichkeit des Gesamtsystems essenziell. Sie entscheidet darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen die gereinigte Luft wieder in den Arbeitsbereich und in die Halle rückgeführt werden kann. Für die Luftrückführung sind die regionalen und nationalen Richtlinien zu beachten. Es gilt oft eine höchstzulässige Konzentration der Schadstoffe in der Höhe von 1/3 der zulässigen maximalen Arbeitsplatzkonzentration (MAK-Wert). Für Stoffe, für die eine technische Richtkonzentrationen (TRK-Wert) existiert, gilt in der Regel ein Umluftverbot. Ausnahmen vom Umluftverbot bedingen besondere Schutzmaßnahmen.

 

Bei Schweißrauchfiltern wird zwischen Mobil- und Zentralfilter unterschieden:

  • Mobilfilter bzw. Wandfilter mit integrierten Absaugarmen sind lokal beim Schweißprozess platziert und bedienen einen Schweißarbeitsplatz oder zwei Schweißarbeitsplätze.
  • Zentralfiltersysteme sind zentral platziert und bedienen mehrere Schweißarbeitsplätze bzw. die gesamte Hallenluftreinigung.

stationäre Schweißrauchabsaugung: zentrale Schweißrauchfilter

Zentrale Schweißrauchfilter sind stationäre Filtereinheiten. Sie bedienen mehre Schweißarbeitsplätze und sind auf Dauerbetrieb ausgelegt. Heute werden nahezu ausschließlich filternde Abscheider, die nach dem Prinzip der Oberflächenfiltration arbeiten, zur Filtration von Schweißrauch eingesetzt. Hier werden die Rauch- und Feinstaubemissionen an der Filteroberfläche zurückgehalten, ohne in das Filtermaterial einzudringen. Die Oberfläche der Filterelemente wird kontinuierlich gereinigt. Dazu werden die Emissionen an der Oberfläche mittels Druckluft abgesprengt und in einem Staubsammelbehälter aufgefangen.

Aufgrund der extremen Feinheit – der Großteil der Schweißrauchpartikel ist kleiner als 1 Mikrometer – ist die Reinigungswirkung derartiger Schweißrauchfilter gering. Die Feinheit der Partikel und die Prozesswärme führen dazu, dass es sich bei Schweißrauch um Schwebstäube handelt. Sie sinken nicht zu Boden, sondern bleiben in der Luft stehen. Fazit: der Schweißrauch belegt die Filteroberfläche mehr und mehr. Das Ergebnis ist ein höherer Luftwiderstand und eine fallende Absaugleistung der Filter.

Kappa Mykron® Schweißrauchfilter

Kappa hat deswegen das sogenannte Sequence Dedusting® entwickelt. Dabei handelt es sich um eine Abreinigungstechnologie, die dafür sorgt, dass die einzelnen Filterbereiche sequenziell abgereinigt werden. Dadurch entsteht eine Fallströmung im Filter, die den schwebenden Staub erfasst und zum Staubsammelbehälter transportiert. Das führt zu einer gleichbleibend hohen Absaugleistung und einem konstant niedrigen Luftwiderstand. Das Ergebnis ist eine um 30% verbesserte Filterwirkung und ein um 35% reduzierter Stromverbrauch. Die Kappa Sequence Dedusting® Abreinigungstechnologie findet im Kappa Mykron® Feinstaubfilter und Energiesparfilter Anwendung. Er stellt eines der modernsten und zukunftssichersten Schweißrauchfiltersystemen dar.

Mehr Informationen zum
Kappa Mykron® Schweissrauchfilter

Staubfilter und Absaugung beim Schweißen: Maßnahmen kombinieren

Schweißrauch ist - wie oben beschrieben - keine homogene Emission, sondern ein heterogenes Gemisch aus Rauch, Stäuben, Gasen und Dämpfen, das beim Schweißen entsteht und in die Umgebungsluft emittiert wird. Das spielt eine wesentliche Rolle, wenn man von Schweißrauchfiltern spricht. Die gasförmigen Emissionen werden in der Regel nicht gefiltert. Eine moderne Hallenluftreinigung mit Frischluftzufuhr in den Arbeitsbereich ist daher auch aus diesem Grund die richtige Wahl. Sie sorgt für einen optimalen Luftaustausch und damit für saubere Frischluft an den Schweißarbeitsplätzen. Eine Kombination mit ergänzenden Schutzmaßnahmen ist jederzeit möglich.

Das sagen andere

FAQs

Filtertürme sind Filtergeräte, die Hallenluft frei ansaugen, filtrieren und wieder in die Halle abgeben. Behörden beurteilen Filtertürme sehr unterschiedlich, meist werden sie nicht als lüftungstechnische Maßnahme eingestuft. Nachdem sie die Hallenluft frei ansaugen, sind sie auch keine Absauganlagen. Daher stellen Filtertürme im normativen Sinn keine zulässige Schutzmaßnahme dar. Sehr wohl kann es jedoch in einzelnen Fällen im Zuge einer individuellen Beurteilung von der zuständigen Behörde akzeptiert werden.

Sie haben Fragen zu der Wirkung einzelner Schutzmaßnahmen? Wir unterstützen Sie gerne.

Die aktuellen Mangangrenzwerte (A-Staub) sind vor allem in Deutschland sehr niedrig. Das führt oft zu einer Überschreitung der zulässigen Arbeitsplatzgrenzwerte. Einzelmaßnahmen sind hier oft nicht ausreichend. In diesen Fällen ist ein Maßnahmenmix aus organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen zu definieren.

Wir unterstützen Sie gerne dabei und entwickeln mit Ihnen gemeinsam ein auf Ihren Bedarf zugeschnittenes Lösungskonzept.

Schweißrauch ist oft brandgefährlich, da teilweise geölte bzw. beschichtet Bauteile geschweißt werden. Das führt zu einem brandfähigen Gemisch in der Absaugung. Gelangen zudem Funken durch das Schweißen in die Absaugung, kann sich ein Brand entwickeln. Oft beginnt er als Schwellbrand in der Verrohrung und breitet sich bis zum Filter aus. Daher ist eine mögliche Brandgefahr bereits bei der Anlagenplanung zu berücksichtigen und darauf aufbauend ein Brandschutzkonzept mit entsprechenden Schutzmaßnahmen umzusetzen. Sie reichen von organisatorischen Maßnahmen bis hin zu technischen Maßnahmen, wie die Installation von Vorabscheidern oder Brandlöschanlagen.

Wir unterstützen Sie gerne dabei und entwickeln mit Ihnen gemeinsam ein auf Ihren Bedarf zugeschnittenes Lösungskonzept.

Im Regelfall ist der Schweißrauch nicht explosibel und kann daher mit klassischen Absaugtechniken abgeführt werden. In bestimmten Fällen kann Schweißrauch dennoch explosibel sein. Eine Untersuchung der Sicherheitskenngrößen für den jeweiligen Anwendungsfall wird daher dringend empfohlen.

Wir unterstützen Sie gerne dabei und entwickeln mit Ihnen gemeinsam ein auf Ihren Bedarf zugeschnittenes Lösungskonzept.

Ein Umluftbetrieb bedeutet, dass bereits gefilterte Luft wieder in den Arbeitsbereich rückgeführt wird. Damit dabei keine zusätzliche Gefährdung für die Beschäftigten entsteht, wird die Möglichkeiten für eine Luftrückführung vom Gesetzgeber geregelt. Die entsprechenden Normen sind je nach Land unterschiedlich. Generell richtet sich die Möglichkeit zum Umluftbetrieb an der Abscheideleistung. Vielfach ist eine Luftrückführung erlaubt, wenn die gereinigte Luft 1/3 des zulässigen Arbeitsplatzgrenzwertes gesichert unterschreitet. Anders verhält es sich bei der Luftrückführung beim Umgang mit krebserregenden Stoffen.

Wir unterstützen Sie gerne dabei und entwickeln mit Ihnen gemeinsam ein auf Ihren Bedarf zugeschnittenes Lösungskonzept.