Die neue TA Luft – eine Herausforderung für Ihren Standort
Seit 1.12.2021 ist die neue TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) in Kraft. Sie dient als Grundlage für die Genehmigung und den Betrieb von technischen Anlagen und gibt die Prüfung für zulässige Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen vor. Die Anforderungen orientieren sich am „Stand der Technik“ bzw. der sog. „besten verfügbaren Technik“ (BVT).
Die neue TA Luft regelt auch verbindlich Energieeffizienz, diffuse Emissionen und Geruchsbelastungen. Das bedeutet akuten Handlungsbedarf, auch bei alten lufttechnischen Anlagen. Wir haben dazu ein Whitepaper mit den wichtigsten Änderungen erstellt.
Jetzt anfordern!